Allgemeine Geschäftsbedingungen der livewelt GmbH & Co. KG
Stand: 26.05.2025
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) stellen die Grundlage und einen Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen livewelt und dem Auftraggeber dar. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Lieferbedingungen des Auftraggebers widerspricht livewelt hiermit ausdrücklich.
Alle Aufträge, die nicht individuell eine andere Vereinbarung treffen, sind daher den hiesigen Bedingungen unterstellt.
Sofern diese AGB Regelungen enthalten, die gegenüber Verbrauchern keine oder andere Wirkung entfalten, ist dies separat gekennzeichnet.
Die Firma livewelt GmbH & Co. KG bezeichnen wir im Folgenden als „livewelt“ oder als „wir“. Unsere Kunden bezeichnen wir im Folgenden als „Auftraggeber“.
1 Vertragsverhältnis
Der Inhalt des Vertragsverhältnisses bestimmt sich nach dem schriftlich abgeschlossenen Vertrag unter Einbeziehung dieser AGB.
Für die verschiedenen Grundtypen des Vertrags, die wir abschließen, gibt es teils Sonderregelungen, die in Unterpunkten konkret definiert sind. Im Übrigen gelten für alle Vertragsverhältnisse die allgemeinen Rahmenbedingungen der hiesigen AGB.
1.1 Verträge im Bereich BRAND & CONTENT
Verträge im Bereich BRAND & CONTENT schließen wir mit den folgenden Grundbedingungen und Inhalten:
Jeder uns erteilte und von uns übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.
Wir arbeiten nur im festen Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes. Abweichungen müssen ausdrücklich vereinbart werden.
Bei umfangreichen oder dauerhaft angelegten Projekten kann zwischen livewelt und dem Auftraggeber ein gesonderter Rahmen vereinbart werden. Soweit und sofern das nicht geschieht, gelten die hiesigen AGB.
1.2 Verträge im Bereich EVENT
Verträge im Bereich EVENT schließen wir mit den folgenden Grundbedingungen und Inhalten:
Events finden nach den Maßgaben der vertraglichen Vereinbarung statt. Änderungen der Planung, der Details und der Vorgaben durch den Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags können zu Mehrkosten führen. Wenn interne oder externe Kosten bereits angefallen sind, berechnet livewelt diese bei einer Änderung der Planung durch den Auftraggeber zusätzlich an diesen.
Verträge im Bereich EVENT schließen wir mit den folgenden Grundbedingungen und Inhalten:
Events finden nach den Maßgaben der vertraglichen Vereinbarung statt. Änderungen der Planung, der Details und der Vorgaben durch den Auftraggeber nach Erteilung des Auftrags können zu Mehrkosten führen. Wenn interne oder externe Kosten bereits angefallen sind, berechnet livewelt diese bei einer Änderung der Planung durch den Auftraggeber zusätzlich an diesen.
1.3 Verträge über Design, Gestaltung oder Website- und Digitalprojekte
Verträge über Website- und Digitalprojekte beinhalten einen großen Anteil kreativer Leistung. Wir haben das Urheberrecht und alle Nutzungsrechte an den von uns erstellten Beiträgen. Unsere diesbezüglichen Leistungen stehen unter den Regelungen des Kunsturhebergesetzes, des geistigen Eigentums und der sonstigen Regelungen zum Design-Schutz und teils Markenschutz. Wir weisen auf die daraus folgenden Beschränkungen hin.
Nutzungsrechte räumen wir bezüglich der Verwendungsart sowie inhaltlich und zeitlich im vertraglich vereinbarten Umfang ein. Die Vereinbarung ist im Zweifelsfall eng auszulegen. Die Beweislast für die erhaltene Übertragung von Rechten liegt beim Auftraggeber. Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben in Art und Umfang ausschließlich beim Urheber.
Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d.h. Entwurfs- und Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.
Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von unserer schriftlichen Zustimmung und von der Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung abhängig.
2 Leistung von livewelt
Unsere Leistungen gliedern sich in die oben genannten Vertragsverhältnisse.
Unsere Leistung besteht in der Konzeption, Planung und Umsetzung von Maßnahmen in den Bereichen Live-Kommunikation, Markenentwicklung, Contenterstellung und digitalen Lösungen. Dazu zählen insbesondere Eventformate, strategische Markenführung, Corporate Publishing Produkte sowie Web- und Medienproduktionen.
Wir sind berechtigt, uns in angemessenem Umfang der Leistung Dritter zur Erfüllung des Auftrags zu bedienen. Näheres regeln diese AGB.
3 Gegenleistung
Unsere Tätigkeit erfolgt entgeltlich.
Wir leisten keine unentgeltliche Tätigkeit, kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen. Wir weisen darauf hin, dass das nicht berufsüblich ist.
Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.
Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfsvergütung). Eine spätere Nutzung ist nach unserer Zustimmung und der Bezahlung einer separaten Lizenzvergütung möglich.
Wir verweisen auf die vertragliche Vereinbarung im Einzelfall.
4 Abrechnung und Zahlungsmodalitäten
Vorschussrechnungen und Akontorechnungen werden von uns vereinbarungsgemäß erstellt.
Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer. Die jeweils geltende Mehrwertsteuer wird hinzugesetzt.
Bei Zwischenrechnung und Abschlussrechnungen sowie Rechnungen über Zusatzleistungen entspricht das Leistungsdatum entweder dem Rechnungsdatum oder eine entsprechende Angabe ist auf der Rechnung vermerkt, gem. §14 Abs. 4 UstG.
Wir bitten, unsere Rechnungen jeweils unter Angabe der Rechnungsnummer und Projektnummer zu überweisen. Sonst ist eine unverzügliche Zuordnung nicht möglich. Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Wir sind berechtigt, Leistungen erst nach Rechnungseingang fortzusetzen.
Beinhaltet die Rechnung die Leistung der Übertragung der Nutzungsrechte, dann findet die Übertragung dieser Rechte erst mit vollständigem Zahlungseingang statt.
Falls nicht anders vereinbart, gelten folgende Abrechnungskonditionen: 70% der Gesamtsumme bei Beauftragung, 30% der Gesamtsumme nach Abschluss des Auftrags.
Es können andere Abrechnungsbedingungen vereinbart werden, wenn diese sich beispielsweise an Meilensteinen-Planungen von Projekten orientieren.
Leistungen, die wir als Vorleistungen vor dem Hauptauftrag im Rahmen der Vertragsanbahnungsphase erstellen, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zum Vertragsschluss kommt. Zum Eintreten dieser Bedingung ist es erforderlich, dass der Auftraggeber auf diesen Umstand von uns ausdrücklich hingewiesen wurde und die Erstellung der Leistung wünscht. Abgerechnet wird nach unseren üblichen Vergütungen.
Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von livewelt. Wir sind in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von uns beauftragten Person vorzulegen.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht unsere Erfüllungshilfen sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach unseren aktuellen Vergütungssätzen in Rechnung gestellt.
Der Auftraggeber kann eine Offenlegung von Drittleistungsabrechnungen im Einzelfall vertraglich vereinbaren. Eine solche Vereinbarung ist nur im Voraus möglich und erfolgt mit der ursprünglichen Vertragsvereinbarung. Änderungen sind nicht möglich.
5 Urheberrecht
Unsere Vorschläge und Entwürfe sowie Realisierungen sind im Sinne dieses Vertrags persönliche geistige Schöpfung, für die das Urheberrechtgesetz gilt. Ohne unsere Erlaubnis dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verwendet oder verändert werden.
Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist nur mit entsprechender Sondervereinbarung gestattet.
Als Gestalter/Urheber sind wir dazu berechtigt, uns zu jeder Zeit als Autor der von uns geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen, diese für unsere Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen und zu signieren. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, auch im Rahmen seiner Verwendung die Urhebernennung einzufügen, wenn wir dies ausdrücklich wünschen. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.
6 Nutzungsrecht
Unsere Arbeiten können für die vereinbarte Nutzungsart und im vereinbarten Umfang verwendet werden. Weitere Nutzungsrechte sind nicht übertragen. Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d. h. Entwurfs- und Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im individuell vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.
Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Die Beweislast für den Umfang der Übertragung liegt beim Auftraggeber.
Anderweitige oder weitergehende Nutzung kann mit individueller Einwilligung ermöglich werden. Das gilt insbesondere für Nachauflagen, die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem anderen als dem vereinbarten Format (z. B. DIN A4 als DIN A5), für andere Werbemittel (z. B. ein Plakatentwurf als Prospektgestaltung) oder für die Übertragung von Nutzungsrechten an Dritte.
Eine anderweitige oder weitergehende Nutzung wird gegen Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung gewährt.
7 Vertraulichkeit
Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeitenden und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.
8 Planung und Durchführung der Agenturleistungen
Verträge zwischen uns und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch den Auftraggeber zustande. Unsere Angebote sind freibleibende Angebote, sofern nichts anderes ausgeführt ist.
Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von livewelt und / oder den Angaben in der Vertrags- bzw. Auftragsbestätigung.
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung nach den untenstehenden Regelungen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.
Wir verpflichten uns, den Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.
8.1 Media-Planung und Media-Durchführung
Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgen wir nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der uns zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schulden wir dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.
Wir können Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben, sind dazu aber nicht verpflichtet. Die Standart-Konditionen des externen Leistungserbringers liegen der Preisvereinbarung mit unserem Auftraggeber zugrunde.
Bei umfangreichen Media-Leistungen ist der Auftragnehmer nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet der Auftragnehmer nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer entsteht dadurch nicht.
8.2 Event-Planung und Durchführung, Veranstaltereigenschaft
Die Teilnahme an Events erfolgt für den Auftraggeber sowie die von ihm eingeladenen oder zugelassenen Teilnehmer, unabhängig davon, ob es sich um einen geschlossenen oder offenen Teilnehmerkreis handelt, auf eigene Gefahr.
livewelt ist nicht der Veranstalter, sondern die unterstützende Agentur. Ist nichts anderes ausdrücklich vereinbart, ist der Auftraggeber der Veranstalter. Soll ausnahmsweise eine Veranstaltereigenschaft von livewelt vereinbart werden, bedarf dies einer ausdrücklichen, schriftlichen Regelung zwischen den Parteien und dies wird mit einer angemessenen Vergütung begleitet. livewelt ist jederzeit berechtigt, den nachträglichen Wunsch des Auftraggebers, die Veranstaltereigenschaft zu verändern, abzulehnen.
Der Auftraggeber ist darauf hingewiesen, dass es sinnvoll sein kann, eine Veranstalterhaftpflichtversicherung abzudecken oder zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen zu beauftragen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, in seiner Kommunikation zur Veranstaltung die Veranstaltereigenschaft konkret zu benennen, sodass alle Teilnehmer sich vor und nach der Veranstaltung leicht und unproblematisch über diese Information orientieren können.
9 Stornobedingungen
Für alle Projekte gelten folgende Stornogebühren:
Bei Auftraggeberseitigem Abbruch des Projekts vor dessen Beendigung wird mindestens der bisher angefallene Aufwand laut Zeiterfassung mit unseren üblicherweise angesetzten Stundensätzen und eingegangenen Fremdleistungen mit dem jeweiligen Gesamtbetrag in Rechnung gestellt.
Darüber hinaus ist livewelt berechtigt, den durch den Abbruch des Projekts entgangenen Gewinn geltend zu machen.
9.1 Für den Bereich EVENT
Bei Stornierung (Zurückziehung) einer Veranstaltung gelten folgende Stornogebühren als Mindestsatz:
ab Auftragserteilung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes
ab 41 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes
Sollten die entstandenen Eigenleistungen nach Zeiterfassung und Fremdleistungen höher sein als die beschrieben Stornosumme, erfolgt die Abrechnung nach Aufwand.
Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben, sofern die Vorarbeiten noch nutzbar sind, die Veranstaltung also im Wesentlichen denselben Charakter und Inhalt hat.
Bei auftraggeberseitigem Abbruch des Projekts wird mindestens der bisher angefallene Aufwand laut Zeiterfassung und eingegangenen Fremdleistungen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus machen wir den durch den Abbruch des Projekts entgangenen Gewinn nach den allgemeinen Regeln dieser AGB geltend.
Bei abweichenden Stornobedingungen durch unsere Partnerunternehmen (z.B. Hotels) gelten die jeweiligen Stornogebühren des Partners als Mindestbetrag.
Bei Leistungsstörungen und Änderungen in der Planung dieser Veranstaltung, die aufgrund von Faktoren, die von uns nicht beeinflusst werden können (z. B. Wetterbedingungen) entstehen, wird der entstandene Aufwand vom Auftraggeber getragen.
Als Leistungsbeginn gilt spätestens der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der erste Tag, an dem wir unsererseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet sind.
Eine Stornierung kann nur schriftlich erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei livewelt.
Für jeden Fall der Stornierung durch uns wird unsere Haftung gegenüber dem Auftraggeber, der kein Verbraucher ist, auf die vertragstypischen Schäden und die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt, sofern das gesetzlich möglich ist.
Wird eine Veranstaltung in Folge von bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag wegen höherer Gewalt gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9.2 Hosting / Datenspeicher
Stellen wir Hostingleistungen oder Datenspeicher jedweder Art auf Zeit zur Verfügung, bemisst sich unsere Vergütung nach den vereinbarten Volumina und Zeitabschnitten mit der im Einzelfall vereinbarten Vergütung.
Wir speichern Daten, die dem Kunden ausgeliefert wurden (siehe unten) nicht notwendigerweise auf eigene Kosten. Diese Entscheidung obliegt uns.
Endet die vereinbarte Zeit, ist das Datenvolumen unzulässig groß, oder kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen mehr als 14 Tage in Verzug, ist ihm durch schriftliche Mitteilung eine Frist von zumindest 3 Werktagen zur Begleichung des Verzugsbetrags oder des zusätzlich angefallenen Betrages für eine Zeit- und / oder Volumenüberziehung zu gewähren. Soweit wir ein Zurückbehaltungsrecht haben, steht uns das Recht zu, den Zugang zu den Dateien vorrübergehend zu sperren, bis der Verzug insgesamt endet.
10 Lieferungen/Leistungen
Für den Inhalt der Liefer- und Leistungsverpflichtungen ist ausschließlich die von livewelt erteilte Auftragsbestätigung unter Einschluss der hiesigen AGB maßgebend. livewelt ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die beauftragten Leistungen erfüllen, übertreffen oder beinhalten.
Ausführungstermine / Liefertermine sind nur dann als Fixtermin verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung von livewelt ausdrücklich als Fixtermin bestätigt werden. Andere Termine sind die Richtwerte der Parteien, denen nicht die rechtliche Qualifikation als Fixtermin zukommt.
Ist livewelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, Künstlersozialabgabe, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.
10.1 Für Websites und Digitalleistungen allgemein
Die Lieferung von digitalen Daten und / oder Code erfolgt durch Bereitstellung zum Download auf unserem Server und Übergabe des Zugangs und ggfs. des Passworts an den Auftraggeber.
Alternativ erfolgt die Lieferung nach unserer Wahl mit der Übersendung der Daten / des Codes durch Upload auf Speichermedien des Auftraggebers, durch Upload in Datenspeicher, die dem Auftraggeber zuzuordnen sind, oder durch Übersendung der Daten auf Datenträgern. Dem Upload auf Datenträger des Auftraggebers steht der Upload einer Website auf einen Datenaccount des Auftraggebers gleich.
10.2 Leistung: Qualitätsprüfung Website
livewelt testet programmierte Webseiten auf folgende Funktionen:
- Bilddarstellungen
- Formatierung der Texte
- Verlinkungen auf die Unterseiten der Website
- Verlinkungen auf externe Links
Die Tests werden für folgende Geräte, Betriebssysteme und Browser durchgeführt:
- PC Windows 11*
- Google Chrome*
- Mozilla Firefox*
- Edge*
- MAC OS 10*
- Safari*
- Google Chrome*
- Smartphones
- iPhone* (Safari)
- Android* (Google Chrome)
- Tablets
- iPad Air (Safari)
* jeweils in den aktuellsten 2 Versionen
Eine vollständige Kompatibilität auf allen denkbaren Systemkonfigurationen wird nicht geschuldet.
Der Test wird zeitlich bei oder vor Lieferung der Webseite durchgeführt. Besondere Vorgaben des Auftraggebers zum Umfang und zur Umgebung des Tests und zu verwendenden Programmen können individualvertraglich vereinbart werden.
Der Kunde ist verpflichtet, das übergebene Arbeitsergebnis unverzüglich nach Übergabe sorgfältig zu prüfen und etwaige Mängel innerhalb von 14 Kalendertagen schriftlich anzuzeigen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelanzeige, gilt das Projekt als abgenommen. Nachträgliche Beanstandungen können nicht mehr berücksichtigt werden, sofern es sich nicht um versteckte Mängel handelt.
Mängel, die infolge technischer Änderungen, insbesondere durch Updates von Drittsystemen (z. B. CMS, Plugins, Themes oder Browser-Updates), nach Projektabschluss entstehen und bei Übergabe nicht vorhanden waren, sind nicht Teil der Gewährleistung. Anpassungen aufgrund solcher Veränderungen können im Rahmen eines separaten Wartungs- oder Supportvertrags vereinbart werden.
10.3 Leistung: Domainregistrierung
Die Registrierung von Domains erfolgt von livewelt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer Vergabericht-linien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. livewelt übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Auftraggeber gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht geleistet werden.
Bei der Registrierung der Domain werden die vom Auftraggeber vorgegebenen Daten bei der Vergabestelle angegeben. Dieser erteilt damit sein Einverständnis und versichert, dass alle natürlichen Personen, deren Daten in Erscheinung treten, dieser Verwendung zugestimmt haben.
10.4 Leistung: Web- oder Daten-Hosting
Sofern livewelt dem Auftraggeber auf einem Server Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, so ist livewelt verpflichtet, die vom Auftraggeber darauf gespeicherten Daten über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Daten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die diese jeweils individuell wählen. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik und gewährleisten eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 98 % im Jahresmittel. Technische Störungen oder Ausfälle, die wir nicht zu vertreten haben, werden hier nicht hinzugerechnet.
Vermittelt livewelt die Nutzung des Servers eines Dritten, gelten die o.g. Regelungen nur soweit, wie livewelt angemessene Rechte auch von Seiten des Dritten selbst erhält. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers im Wege der Drittschadensliquidation gegenüber dem Dritten unterstützt livewelt im Sinne des Auftraggebers. Eigene Ansprüche gegen livewelt erwirbt der Auftraggeber nicht. Der Vertrag zwischen livewelt und dem Dritten ist dabei nur insoweit offenzulegen, wie er für die Durchsetzung der Drittschadensliquidation erforderlich ist.
10.5 Umgang mit rechtlich bedenklichen Dateninhalten
Der Auftraggeber darf die zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Domains, Serverkapazitäten, Datenspeicher nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Er haftet uns gegenüber für die Einhaltung dieser Pflicht.
Wir sind berechtigt, den Vertrag außerordentlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn wir den begründbaren Verdacht haben, dass diese Regelung missachtet wurde. In diesem Fall sind wir zudem berechtigt, den Zugang des Auftraggebers zu sämtlichen auf den Ressourcen gespeicherten Daten unverzüglich zu sperren.
Wir haben des Weiteren das Recht, die Daten, die dieser Vereinbarung widersprechen oder bzgl. derer wir den begründeten Verdacht eines Verstoßes haben, unverzüglich und ersatzlos zu löschen oder nach unserer Wahl dem Zugriff des Auftraggebers und / oder der Öffentlichkeit zu entziehen. Wir haben das Recht, zum Beweis der Sachlage die Daten bei uns zu sichern und wir behalten uns vor bei besonders schweren Verstößen und im Fall rechtlicher Pflichten diese Daten an Behörden weiterzuleiten.
Aus einem Verstoß gegen die Pflicht herrührender Aufwand und Schaden ist Gegenstand einer gesonderten Abrechnung. Der Auftraggeber ist zur Vergütung verpflichtet.
11 Datenschutz
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere auch für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wir erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Auftraggebers nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist oder der Auftraggeber eingewilligt hat.
Der Auftraggeber hat das Recht, jederzeit Auskunft über die von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, sowie deren Berichtigung oder Löschung zu fordern, soweit dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Wir treffen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
Wir geben personenbezogene Daten des Auftraggebers nur an Dritte weiter, sofern dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
Sollte es wider Erwarten zu einer Datenschutzverletzung kommen, werden wir den Auftraggebern unverzüglich darüber informieren, sofern davon auszugehen ist, dass die Verletzung ein hohes Risiko für dessen Rechte darstellt und / oder wir dazu verpflichtet sind.
12 Einsatz von Dritten/Subunternehmen
Uns ist es gestattet ohne Einwilligung des Auftraggebers zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Wir tragen dafür Sorge, dass die von uns für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.
Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von uns eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber uns hierüber unverzüglich informieren. Wir werden unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können.
Die von uns eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis.
Soweit livewelt als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen, Designleistungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der Auftraggeber, die von livewelt hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die Dauer der Geschäftsbeziehung zwischen livewelt und dem Kunden beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist livewelt so zu stellen, als wäre das Direktgeschäft von livewelt vermittelt worden. livewelt hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an livewelt gezahlt hätte. Der Auftraggeber ist gegenüber livewelt zur Auskunft verpflichtet.
13 Haftung und Gewährleistung
Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Unsere Haftung für sonstige Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Wir haften nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn des Auftraggebers.
Wir übernehmen keine Haftung für Inhalte, die vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle von ihm bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzen. Sollten wir aufgrund der Nutzung dieser Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Auftraggeber die Agentur von jeglichen Ansprüchen auf erste Anforderung frei.
Wir haften nicht für Schäden oder Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse, insbesondere übergeordnete Situationen oder Eingriffe, entstehen, insbesondere Naturkatastrophen, gesellschaftlich wesentliche Unglücke, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Stromausfälle, Serverausfälle oder Hackerangriffe. Das schließt ein, dass Maßnahmen aufgrund erheblicher Gefährdung, Terrorgefahr, oder aufgrund der notwendigen Pietät nach wesentlichen Vorfällen, etc., nicht umgesetzt werden können oder nicht wie geplant durchgeführt werden können.
Unsere Haftung für Mängel oder Fehler in der erbrachten Leistung ist ausgeschlossen, wenn diese auf fehlerhafte oder unvollständige Informationen oder Vorgaben des Auftraggebers zurückzuführen sind, oder ohne fehlerhafte Information durch den Auftraggeber vermieden worden wären.
Ansprüche des Auftraggebers wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme der Leistung, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorsehen.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für die persönliche Haftung von Mitarbeitern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Agentur.
13.1 Sonderregelungen Event
livewelt haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.
Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist livewelt von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.
Obenstehend ist die Veranstaltereigenschaft geregelt.
Die Veranstalter Haftung trifft daher denjenigen, der nach den Regelungen des Vertrages einschließlich dieser AGB Veranstalter ist.
Bei einem Leistungsumfang von livewelt, das mit einem erhöhten Risiko verbunden ist, können wir die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese von uns getragenen Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall uns gegenüber als Auslagen erstattet.
Soweit wir im Auftrag eines Auftraggebers unsere Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anbieten und erbringen, stellt der Auftraggeber livewelt von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von livewelt gleichlautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern bzw. Anwesenden zu vereinbaren.
livewelt übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Lokalitäten insbesondere nicht für Räumlichkeiten, die sich vorübergehend oder langfristig im Herrschaftsbereich des Auftraggebers befinden. Insoweit stellt der Auftraggeber livewelt von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die durch Teilnehmer uns gegenüber erhoben werden.
livewelt haftet insbesondere nicht für die Handlungen des Einsatzpersonals oder den Ablauf der Veranstaltung, wenn und soweit das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.
livewelt steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme in der Person des Auftraggebers oder sonstigen Teilnehmers besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. livewelt ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung oder von Teilen der Veranstaltung verbindlich auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, erforderlich erscheint.
Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Er muss insbesondere Abhilfe während der Veranstaltung verlangen, wenn ihm dies möglich ist. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von livewelt nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, livewelt erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist. Das gilt insbesondere auch, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt oder maßgeblich verändert wird.
Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch livewelt begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen unverzüglich mitzuteilen. Die in den AGB geregelten Haftungsbeschränkungen gelten dabei als Begrenzung. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen livewelt nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB während der Veranstaltung oder falls anwendbar nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.
Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt livewelt von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage oder der notwendigen Genehmigung in Bezug auf die überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.
14 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen, insbesondere, indem er uns rechtzeitig und kostenfrei die nach unserer Auffassung zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten zu Internetpräsenzen, Kommunikationstools wie Emails oder Messengern, Social Media Accounts, Datenbanken etc. sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss uns und unseren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit und Zugänglichkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden. Der Auftraggeber informiert uns bezüglich bestehender Rechte an Software und Inhalten und bestehenden Beschränkungen.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung für interne oder externe Hostingleistungen zutreffend, vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah aktualisiert, so ist livewelt berechtigt, den Nutzer (Auftraggeber oder berechtigten Dritten) nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens vorübergehend zu sperren oder auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und livewelt unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten ein Passwort bekannt ist oder das wahrscheinlich ist.
Der Auftraggeber ist für die Sicherheit seiner Datenspeicher, die Updates der Software, und die Backups seiner Datenbanken, Server, Rechner und sonstigen Speicheroptionen selbst verantwortlich.
Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge.
Der Auftraggeber ist angehalten, die rechtlichen Rahmenbedingungen seiner Kampagne selbst zu prüfen und sich über die potentiellen juristischen Risiken zu informieren. Das schließt Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Jugendschutz, und Sonderschutzrechte unproblematisch ein. Erkennen wir ein solches Risiko oder ein potentiell riskantes Element, weisen wir unverbindlich darauf hin. Wir sind aber nicht verpflichtet, auf eigene Kosten solche Prüfungen anzustellen und führen keine Rechtsberatung durch.
Die Vertragsparteien benennen jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.
15 Material von livewelt
Sofern wir zur Auftragserfüllung oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Material, Geräte, Ausrüstung, o. ä. zur Verfügung stellen, sei es zur Miete, zu spezifisch vereinbarten Konditionen, oder zur Unterstützung unserer Leistung, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von livewelt ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.
livewelt kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.
16 Konkurrenzschutz, Abwerbeverbot, Vertragsstrafe
Die von livewelt als Arbeitnehmer oder Erfüllungsgehilfen eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
17 Vertragsbeendigung und Kündigung
Der Vertrag zwischen den Parteien wird zur Durchführung eines Projekts geschlossen. Grundsätzlich ist daher keine Kündigungsregelung vorgesehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt selbstverständlich erhalten. Die Parteien vereinbaren, dass als Gründe für die außerordentliche Kündigung zusätzlich zu den gesetzlichen Gründen einer ordentlichen Kündigung jedenfalls als ausreichend angesehen werden:
- Vermögensverfall einer Partei
- Insolvenzanmeldung über das Vermögen einer Partei
- grundlegende Differenzen zwischen den Parteien über die Art und Weise der Auftragsausführung
- grundlegende Verletzungen der Mitwirkungsfrist einer Partei, die die geplante Auftragsdurchführung ernsthaft infrage stellen
- unzumutbares persönliches Verhalten einer Partei oder eines eingesetzten Erfüllungsgehilfen einer Partei, wobei bei dem Verhalten von betriebsfremden grundsätzlich ein vorheriges Abhilfeverlangen gegenüber der betreffenden Partei verlangt ist.
18 Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind. Wir weisen darauf hin, dass diese Möglichkeit ausdrücklich nur für Verbraucher zur Verfügung steht.
Wir sind weder verpflichtet noch erklären wir uns dazu bereit, im Falle einer Streitigkeit mit einem Verbraucher an einem weitergehenden Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
19 Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz
Soweit die Möglichkeit zur Eingabe oder Übermittlung personenbezogener Daten in unseren Formularen und Verträgen besteht oder sofern diese Bestandteil der Korrespondenz zwischen uns sind, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist oder der Auftraggeber diese freiwillig übermittelt. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. Es gelten ergänzend unsere besonderen Hinweise zum Datenschutz.
20 Schlussbestimmung
Alle personenbezogenen Daten, die von livewelt zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG in üblicher Weise gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.
21 Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort
Vertrags- und Kommunikationssprache ist Deutsch, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gütersloh. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
22 Schriftform
Verträge bedürfen der Schriftform. In die Verträge von livewelt werden diese AGB durch entsprechende Bezugnahme eingebunden.
Änderungen und Ergänzungen der Verträge bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Die Schriftform im Sinne dieser Vereinbarung umfasst auch die elektronische Form, einschließlich E-Mail, digitaler Signaturen und anderer gängiger elektronische Kommunikationsmittel, sofern die Identität der Erklärenden erkennbar ist und die Erklärung nachweisbar gespeichert werden kann. Mit Ausnahme der Kommunikation per E-Mail ist ein schriftliches Kommunikationsmittel nur relevant, wenn der Kommunikationsweg von den Parteien ausdrücklich als vertragsgemäß vereinbart wurde.
AGB-Archiv:
AGB 2024-Mai 2025