AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen livewelt GmbH & Co. KG und livewelt digital GmbH & Co. KG

(livewelt GmbH & Co. KG und livewelt digital GmbH & Co. KG  nachstehend livewelt)

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage und Bestandteil jeder vertraglichen Vereinbarung zwischen livewelt und dem Auftraggeber. Entgegenstehenden Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers widerspricht livewelt hiermit ausdrücklich. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur für Verträge, an denen Verbraucher nicht beteiligt sind.

BRAND

1 Vertragsverhältnis

Jeder uns erteilte und von uns übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.

Wir arbeiten nur im festen Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes.

Bei umfangreichen oder dauerhaft angelegten Projekten wird zwischen livewelt und dem Auftraggeber ein gesonderter Rahmen geschlossen, dessen Bedingungen zur Erfüllung der Projektarbeiten dann gelten.

2 Urheberrecht

Unsere Vorschläge und Entwürfe sowie Realisierungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtgesetz gilt. Ohne unsere Erlaubnis dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.

Als Gestalter/Urheber sind wir dazu berechtigt, uns zu jeder Zeit als Autor der von uns geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen, diese für unsere Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen und zu signieren. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

3 Copyright/Nutzungsrecht

Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d. h. Entwurfs- und Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.

Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für Nachauflagen, die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem anderen als dem vereinbarten Format (z. B. DIN A4 als DIN A5), für andere Werbemittel (z. B. ein Plakatentwurf als Prospektgestaltung) oder für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte.

Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung abhängig.

4 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeitenden und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kenn- zeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

5 Zahlungsbedingungen

Das Rechnungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstiger Leistung (gem. §14 Abs. 4 UStG). Zahlungsbedingungen 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart. Bei Zahlung sind die Rechnungs- und Projektnummer anzugeben!

Zahlungskonditionen: 70% der Gesamtsumme bei Beauftragung, 30% der Gesamtsumme nach Abschluss des Auftrags, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart.

Es können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, wenn diese sich beispielsweise an Meilensteinen-Planungen von Projekten orientieren.

Vorleistungen, die livewelt im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

6 Vergütung

Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufs-üblich und werden von uns abgelehnt.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfsvergütung). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle unsere Zustimmung und die Bezahlung einer Lizenzvergütung voraus.

7 Stornobedingungen

Für alle Projekte gelten folgende Stornogebühren:

Bei kundenseitigem Abbruch des Projekts wird mindestens der bisher angefallene Aufwand laut Zeiterfassung und eingegangenen Fremdleistungen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus macht livewelt den durch den Abbruch des Projekts entgangenen Gewinn geltend. Dies bezieht auch entgangene andere Aufträge anderer Auftraggeber für den geplanten Projektzeitraum mit ein.

 8 Media-Planung und Media-Durchführung

Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt der Auftragnehmer nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihm zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Einen bestimmten werblichen Erfolg schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber durch diese Leistungen nicht.

Der Auftragnehmer kann Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung berücksichtigen und diese an den Auftraggeber weitergeben oder diese zur Abdeckung von Leistungen des Auftragnehmers im Rahmen dieses Auftrags nutzen.

Bei umfangreichen Media-Leistungen ist der Auftragnehmer nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet der Auftragnehmer nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer entsteht dadurch nicht.

9 Lieferungen/Leistungen

Alle Dienstleistungen und Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass der Auftraggeber die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von livewelt rechtsverbindlich anerkennt. Dies geschieht mit der Auftragserteilung. Für den Inhalt der Liefer- und Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die von livewelt erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. livewelt sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen oder bein- halten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung von livewelt als Fixtermin bestätigt werden.

10 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

11 Einsatz von Dritten/Subunternehmen

Der Agentur ist es gestattet, – ohne Einwilligung des Auftraggebers – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Die Agentur trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von der Agentur eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber die Agentur hierüber unverzüglich informieren. Die Agentur wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

Die von der Agentur eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von der Agentur eingesetzte Personen, die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

12 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden.

Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge.

Die Vertragsparteien benennen jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.

13 Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

14 Außergerichtliche Streitbeilegung

We are neither obliged nor willing to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board in the event of a dispute with a consumer.

15 Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. Es gelten ergänzend unsere besonderen Hinweise zum Datenschutz.

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

16 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die von livewelt zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

17 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gütersloh. Der Auftraggeber kann livewelt unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Gütersloh verklagen.

 EVENT

1 Vertragsabschluss

Verträge zwischen livewelt und dem Auftraggeber kommen grundsätzlich erst mit der ausdrücklichen Annahme durch livewelt zustande. Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag wird durch eine Angebotsannahme verbindlich geschlossen.

Der Umfang der vertraglichen Leistungsverpflichtung ergibt sich ausschließlich aus der Leistungsbeschreibung von livewelt und / oder den Angaben in der Vertrags- bzw. Auftragsbestätigung.

Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

Änderungen oder Abweichungen einzelner Vertragsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der vereinbarten Vertragsleistungen nicht beeinträchtigen.

livewelt verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich über Leistungsänderungen oder Abweichungen in Kenntnis zu setzen.

2 Copyright/Nutzungsrecht

Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d. h. Entwurfs- und Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.

Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet. Das gilt insbesondere für Nachauflagen, die Wiedergabe eines Entwurfes oder Teilen davon in einem anderen als dem vereinbarten Format (z. B. DIN A4 als DIN A5), für andere Werbemittel (z. B. ein Plakatentwurf als Prospektgestaltung) oder für die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte.

Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung abhängig.

3 Preise

Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von livewelt. livewelt ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Person vorzulegen.

Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungshilfen von livewelt sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen von livewelt in Rechnung gestellt.

4 Zahlungsbedingungen

Das Rechnungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstiger Leistung (gem. §14 Abs. 4 UStG). Zahlungsbedingungen 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart. Bei Zahlung sind die Rechnungs- und Projektnummer anzugeben!

Zahlungskonditionen: 70% der Gesamtsumme bei Beauftragung, 30% der Gesamtsumme nach Abschluss des Auftrags, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart.

Es können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, wenn die sich beispielsweise an Meilensteinen von Projekten orientieren.

Vorleistungen, die livewelt im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

 5 Rücktritt

Bei Stornierung (Zurückziehung) einer Veranstaltung gelten folgende Stornogebühren:
ab Auftragserteilung bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 % des vereinbarten Projektwertes
ab 41 Tage bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes
ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes

Sollten die entstandenen Eigenleistungen nach Zeiterfassung und Fremdleistungen höher sein als die beschrieben Stornosumme, erfolgt die Abrechnung der Stornosumme nach Aufwand.

Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.

Bei abweichenden Stornobedingungen durch unsere Partnerunternehmen (z.B. Hotels) gelten die jeweiligen Stornogebühren des Partners.

Bei kundenseitigem Abbruch des Projekts wird mindestens der bisher angefallene Aufwand laut Zeiterfassung und eingegangenen Fremdleistungen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus macht livewelt den durch den Abbruch des Projekts entgangenen Gewinn geltend. Dies bezieht auch entgangene andere Aufträge anderer Auftraggeber für den geplanten Projektzeitraum mit ein.

Bei Leistungsstörungen und Änderungen in der Planung dieser Veranstaltung, die aufgrund von Faktoren, die von livewelt nicht beeinflusst werden können (z. B. Wetterbedingungen) entstehen, wird der entstandene Aufwand vom Kunden getragen.

Als Leistungsbeginn gilt der Beginn von Veranstaltungen, sowie generell der Tag, an dem livewelt ihrerseits zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung verpflichtet ist.

Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen. Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei livewelt.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, den Nachweis für geringere Aufwendungen von livewelt zu erbringen. Hierfür trägt der Auftraggeber die Beweislast. Der Beweis durch Einvernahme von Zeugen wird in diesem Fall ausgeschlossen.

Für jeden Fall des Rücktritts von livewelt wird die Haftung von livewelt gegenüber dem Auftraggeber auf einen Betrag in Höhe von 10% des vereinbarten Preises begrenzt.

6 Kündigung

Wird die Veranstaltung in Folge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl livewelt als auch der Auftraggeber den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann livewelt für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

7 Haftung

Die Haftung von livewelt gegenüber dem Auftraggeber auf Schadensersatz wegen vorverträglicher oder vertraglicher Ansprüche ist auf insgesamt die Höhe des 3-fachen vereinbarten Preises beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch livewelt herbeigeführt wurde.

Im Übrigen wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen. Es wird zwischen livewelt und dem Auftraggeber vereinbart, dass dieser die Leistungen von livewelt grundsätzlich auf eigene Gefahr in Anspruch nimmt.

Eine Haftung aufgrund einer unerlaubten Handlung wird im gleichen Umfang wie unter §5 Ziffer 5.1 und 5.2 – sofern gesetzlich zulässig – beschränkt bzw. ausgeschlossen.

Bei einem Leistungsangebot von livewelt mit erhöhtem Risiko kann livewelt die Unterzeichnung eines gesonderten Haftungsausschlusses verlangen. livewelt verpflichtet sich, auf Verlangen des Auftraggebers durch den Abschluss oder auf Vermittlung einer entsprechenden Haftpflichtversicherung eine höhere Haftungssumme anzubieten, falls diese Risiken absicherbar sind. Die Versicherungsprämien für die höhere Versicherung werden in diesem Fall von livewelt als Auslagen erstattet. Im Übrigen verbleibt es bei den obigen Haftungsregelungen.

Soweit livewelt im Auftrag eines Auftraggebers ihre Leistungen gegenüber Dritten (d.h. Personen, die dem Lager des Auftraggebers zuzurechnen sind, wie z.B. Erfüllungsgehilfen des Auftraggebers, Gäste des Auftraggebers u. Ä.) anzubieten und zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber livewelt von sämtlichen Haftungsansprüchen Dritter frei, soweit diese die vorgenannten Haftungsgrenzen übersteigen. Der Auftraggeber verpflichtet sich zugunsten von livewelt gleich lautende Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse mit den Teilnehmern zu vereinbaren.

livewelt übernimmt keine Haftung für sämtliche seitens des Auftraggebers oder Dritten für die Durchführung von Veranstaltungen zur Verfügung gestellten Materials, Geräte und Plätze. Insoweit stellt der Auftraggeber livewelt von jeglichen Haftungsansprüchen frei, die vom Auftraggeber oder Teilnehmern von livewelt gegenüber erhoben werden.

livewelt haftet insbesondere nicht, wenn das Einsatzpersonal während der Aktion den Weisungen des Auftraggebers unterliegt.

8 Miete

Soweit livewelt Gegenstände jeglicher Art vermietet oder verleiht, haftet der Auftraggeber bei Verlust, Beschädigung oder sonstiger Beeinträchtigung der Substanz und des Verwendungszwecks der vermieteten bzw. verliehenen Gegenstände. Für Ersatzansprüche von livewelt ist der Wiederbeschaffungswert zugrunde zu legen.

livewelt kann vom Auftraggeber für vorbenannte Risiken, den Abschluss einer Versicherung verlangen.

9 Vermittlungsleistung

livewelt haftet nicht für Leistungsstörungen und Schäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und/oder die im Angebot ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind.

Wird bei einem Vermittlungsgeschäft einem der Auftraggeber die ihm obliegende Leistung unmöglich, so ist livewelt von allen Ansprüchen des jeweils anderen Auftraggebers freizustellen. Dies gilt auch für Ansprüche aus Vertragsverletzungen oder sonstigen Schadenersatzansprüchen.

Soweit livewelt als Vermittler und Agentur von Dienstleistungen, künstlerischen Darbietungen usw. tätig ist, verpflichtet sich der jeweilige Auftraggeber, die von livewelt hergestellten Kontakte nicht für den Abschluss von Direktgeschäften zu nutzen. Diese Verpflichtung des Auftraggebers ist auf die konkrete Dauer des einzelnen Auftrags beschränkt. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist livewelt so zu stellen, als wäre das unerlaubte Direktgeschäft von livewelt vermittelt worden. livewelt hat in diesem Fall Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsprovision – pro Verstoß des Auftraggebers -, die der Auftraggeber für das konkrete Vermittlungsgeschäft an livewelt gezahlt hätte.

Ist livewelt im Namen und im Auftrag des Auftraggebers vermittelnd tätig, so hat der Auftraggeber Kosten, die im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung anfallen, wie zum Beispiel GEMA, örtliche Abgaben o.Ä. direkt zu tragen.

10 Gewährleistung

livewelt steht das Recht zu von Veranstaltungen, bei deren Teilnahme beim Auftraggeber besondere Eignungen körperlicher oder sonstiger Art notwendig sind, auch während der Dauer der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, soweit eine Vertragsausführung aus diesen Gründen unmöglich ist und der Rücktritt auch im wohlverstandenen Interesse des Auftraggebers oder der teilnehmenden Dritten liegt. livewelt ist auch berechtigt, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn dies aus Gründen, die in der Person des Auftraggebers liegen, erforderlich erscheint.

Sollte eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden, so hat der Auftraggeber unverzüglich den Leistungsmangel zu rügen und Abhilfe zu verlangen. Der Auftraggeber kann Ersatzleistungen von livewelt nur dann ablehnen, wenn ihm dies aus wichtigem, livewelt erkennbarem Grund, nicht zuzumuten ist.

Insbesondere, wenn durch die Annahme der Ersatzleistung der Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung beeinträchtigt wird.

Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen ist der Auftraggeber verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei evtl. Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.

Soweit der Auftraggeber eine Herabsetzung des von ihm geschuldeten Vertragspreises wegen behaupteter Schlechterfüllung des Vertrages durch die livewelt GmbH & Co.KG begehrt, ist er verpflichtet, dies unter Angabe von Gründen von livewelt unverzüglich mitzuteilen. Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB gilt Folgendes: Bei Reklamation können Ansprüche gegen livewelt nur dann geltend gemacht werden, wenn ein Leistungsmangel unverzüglich im Sinne des § 377 HGB nach vertraglich vorgesehenem Ende der Veranstaltung gerügt wurde.

Stellt der Auftraggeber Räumlichkeiten und Flächen für die Durchführung der Veranstaltung zur Verfügung, ist er dafür verantwortlich, dass die für die Durchführbarkeit der Veranstaltung bereitgestellten Räumlichkeiten und Flächen zugelassen und geeignet sind. Der Auftraggeber übernimmt dann insbesondere die Verpflichtung, evtl. erforderliche Genehmigungen einzuholen, Strecken und Flächen gegen allgemeine Gefahren zu sichern und Gefahrenquellen auszuschließen. Der Auftraggeber übernimmt für die von ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Gelände die Verkehrssicherungspflicht. Er stellt livewelt von jeglicher Haftung frei, die aus einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht, aus der Beschaffenheit oder der Lage der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen herrühren.

11 Konkurrenzschutz

Die von livewelt eingesetzten Personen dürfen durch den Auftraggeber für die Dauer von 18 Monaten nach Beendigung des Einsatzes beim Auftraggeber, weder aushilfsweise noch als feste Mitarbeiter angestellt, bzw. als Subunternehmen beauftragt oder an Dritte vermittelt werden. Für jeden Fall des Verstoßes, ist eine Konventionalstrafe von 5.100,00 € pro Person vereinbart. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

12 Lieferungen/Leistungen

Alle Dienstleistungen und Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass der Auftraggeber die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen von livewelt rechtsverbindlich anerkennt. Dies geschieht mit der Auftragserteilung. Für den Inhalt der Liefer- und Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die von livewelt erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. livewelt sind zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen oder bein- halten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung von livewelt als Fixtermin bestätigt werden.

13 Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

14 Einsatz von Dritten/Subunternehmen

Der Agentur ist es gestattet, – ohne Einwilligung des Auftraggebers – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Die Agentur trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von der Agentur eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber die Agentur hierüber unverzüglich informieren. Die Agentur wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

Die von der Agentur eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von der Agentur eingesetzte Personen, die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

15 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden.

Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge.

Die Vertragsparteien benennen jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberührt.

16 Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

17 Außergerichtliche Streitbeilegung

We are neither obliged nor willing to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board in the event of a dispute with a consumer.

18 Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. Es gelten ergänzend unsere besonderen Hinweise zum Datenschutz.

 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

19 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die von livewelt zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

20 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gütersloh. Der Auftraggeber kann livewelt unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Gütersloh verklagen.

Website- und Digitalprojekte

1 Vertragsverhältnis

Jeder uns erteilte und von uns übernommene Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag mit lizenzrechtlichem Einschlag.

Wir arbeiten nur im festen Auftrag im Sinne des § 631 BGB in Verbindung mit § 2 des Urheberrechtgesetzes.

Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn er schriftlich geschlossen wurde. Dies bezieht auch eine schriftliche Angebotsbestätigung mit ein.

2 Urheberrecht

Unsere Vorschläge und Entwürfe sowie Realisierungen stellen sich als persönliche geistige Schöpfung dar, für die das Urheberrechtgesetz gilt. Ohne unsere Erlaubnis dürfen sie weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden.

Jede Nachahmung, auch die von Teilen oder Details, ist unzulässig.

Als Gestalter/Urheber sind wir dazu berechtigt, uns zu jeder Zeit als Autor der von uns geschaffenen Arbeiten zu bezeichnen, diese für unsere Eigenwerbung als Referenzen zu nutzen und zu signieren. Abweichungen hiervon bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung.

3 Copyright/Nutzungsrecht

Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Umfang verwendet werden. Mit der Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung, d. h. Entwurfs- und Lizenzvergütung, erwirbt der Auftraggeber die ihm im vereinbarten Umfang übertragenen Nutzungsrechte.

Sämtliche vertraglich nicht erwähnten Nutzungsrechte verbleiben ausschließlich beim Urheber. Es ist Sache des Auftraggebers, nachzuweisen, in welchem Umfang ihm Nutzungsrechte am Werk abgetreten worden sind.

Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung gestattet.
Unsere Zustimmung zu einer anderweitigen oder weitergehenden Nutzung ist von der Vereinbarung einer entsprechenden zusätzlichen Lizenzvergütung abhängig.

4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Agentur aktiv und bestmöglich bei der Leistungserbringung zu unterstützen. Insbesondere, indem er ihr rechtzeitig und kostenfrei die nach Auffassung der Agentur zur Vertragsdurchführung notwendigen Informationen, Unterlagen und Materialien einschließlich Zugangsdaten sowie die angeforderten Inhalte und Inhaltselemente in der zur unmittelbaren Verwertung geeigneten Form zur Verfügung stellt. Zudem muss der Agentur und deren Erfüllungsgehilfen Zugang zu etwaigen vertragsgegenständlichen Systemen und Einrichtungen, insbesondere Hard- und Software, gewährt und deren Funktionsfähigkeit während der Vertragsdurchführung aufrechterhalten werden. Für die rechtssichere Gestaltung von Inhalten, z. B. in Bezug auf Impressum, Widerrufsbelehrung, Datenschutzerklärung, Produktbeschreibungen etc. und für die Einhaltung für ihn geltender Verhaltensregelungen und Prüfungsanforderungen trägt der Auftraggeber selbst Sorge.

Die Vertragsparteien benennen jeweils eine für die Aufgabe kompetente und verantwortliche Person, die der anderen Vertragspartei im Zusammenhang mit der Leistungserbringung als Ansprechperson zur Verfügung steht und die befugt ist, für die jeweilige Vertragspartei verbindliche Erklärungen abzugeben und Erklärungen der anderen Vertragspartei entgegenzunehmen.

Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, verlängern sich etwaige verbindliche Vertragsfristen in entsprechendem und angemessenem Umfang. Weitergehende Ansprüche der Agentur, insbesondere auf Erstattung von Mehrkosten und das Recht zum Rücktritt, bleiben unberüh

5 Zahlungsbedingungen

Das Rechnungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstiger Leistung (gem. §14 Abs. 4 UStG). Zahlungsbedingungen 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart. Bei Zahlung sind die Rechnungs- und Projektnummer anzugeben.

Zahlungskonditionen: 70% der Gesamtsumme bei Beauftragung, 30% der Gesamtsumme nach Abschluss des Auftrags, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart.

Es können andere Zahlungsbedingungen vereinbart werden, wenn diese sich beispielsweise an Meilensteinen-Planungen von Projekten orientieren.

Vorleistungen, die livewelt im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

6 Vergütung

Eine unentgeltliche Tätigkeit, die kostenlose Unterbreitung von Vorschlägen oder die kostenlose Vorlage von auftragsbezogenen Entwürfen sind nicht berufsüblich und werden von uns abgelehnt.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Vergütung; sie begründen kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

Abgelehnte, nicht zur Ausführung gelangende Vorschläge/Entwürfe sind auch ohne Nutzung honorarberechtigt (Konzeptions-/Entwurfsvergütung). Eine spätere Nutzung setzt in jedem Falle unsere Zustimmung und die Bezahlung einer Lizenzvergütung voraus.

7 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeitenden und sonstiger am Projekt beteiligter Dritter, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistungen haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kenn- zeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

8 Zahlungsbedingungen

Das Rechnungsdatum entspricht dem Zeitpunkt der Lieferung oder sonstiger Leistung (gem. §14 Abs. 4 UStG).

Zahlungsbedingungen: 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart. Bei Zahlung sind die Rechnungs- und Projektnummer anzugeben.

Zahlungskonditionen: 70% der Gesamtsumme bei Beauftragung, 30% der Gesamtsumme nach Abschluss des Auftrags, sofern nicht laut Angebot anders vereinbart.

Vorleistungen, die livewelt im Rahmen eines Angebots auf Wunsch des Auftraggebers erbringt, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, auch wenn es nicht zu einem Vertragsabschluss kommt.

9 Stornobedingungen

Für alle Projekte gelten folgende Stornogebühren:

Bei kundenseitigem Abbruch des Projekts wird mindestens der bisher angefallene Aufwand laut Zeiterfassung und eingegangenen Fremdleistungen in Rechnung gestellt. Darüber hinaus macht livewelt den durch den Abbruch des Projekts entgangenen Gewinn geltend. Dies bezieht auch entgangene andere Aufträge anderer Auftraggeber für den geplanten Projektzeitraum mit ein.

10 Lieferungen/Leistungen

Alle Dienstleistungen und Produkte werden unter der Bedingung verkauft, dass der Auftraggeber die Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der livewelt rechtsverbindlich anerkennt. Dies geschieht mit der Auftragserteilung. Für den Inhalt der Liefer- und Leistungsverpflichtungen sind ausschließlich die von der livewelt erteilte Auftragsbestätigung und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. livewelt ist zu Teillieferungen berechtigt. Abweichungen der gelieferten Ware und Dienstleistungen von den Angebotsunterlagen sind zulässig, sofern sie die Leistungen erfüllen oder bein- halten. Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn diese in der Auftragsbestätigung von livewelt als Fixtermin bestätigt werden.

11 Qualitätsprüfung Websites:

livewelt testet programmierte Websiten auf folgende Funktionen:

  • Bilddarstellungen
  • Formatierung der Texte
  • Verlinkungen auf die Unterseiten der Website
  • Verlinkungen auf externe Links

Die Tests werden für folgende Geräte, Betriebssysteme und Browser jeweils in den aktuellsten, zwei Versionen durchgeführt:

  • PC Windows, aktuelle Betriebssysteme – Google Chrome, Mozilla Firefox, Edge
  • MAC OS, aktuelle Betriebssysteme – Safari*- Google Chrome*
  • Smartphones: iPhone (Safari) / Android (Google Chrome)
  • Tablets: iPad Air (Safari)

12 Domainregistrierung

Die Registrierung von Domains erfolgt von livewelt im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die zuständigen Vergabestellen die Zuteilung von Domainnamen nach Maßgabe ihrer Vergaberichtlinien und gesetzlicher Bestimmungen ablehnen können. livewelt übernimmt keine Gewähr dafür, dass der vom Auftraggeber gewünschte Domainname verfügbar oder frei von Rechten Dritter ist. Eine Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des gewünschten Domainnamens ist von uns nicht geschuldet und kann von uns nicht geleistet werden.

13 Hosting

Sofern livewelt dem Auftraggeber auf einem Server Speicherkapazitäten zur Verfügung stellt, so ist livewelt verpflichtet, die vom Auftraggeber darauf gespeicherten Daten über das von uns unterhaltene Netz und das daran angeschlossene Internet der Öffentlichkeit in einer Weise zugänglich zu machen, dass Mitglieder der Öffentlichkeit Zugang zu diesen Daten von einem Ort und zu einer Zeit haben, die diese jeweils individuell wählen. Wir erbringen unsere Leistungen nach dem Stand der Technik und gewährleisten eine Erreichbarkeit der Internet-Infrastruktur von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Ausfallzeiten, die wir nicht zu vertreten haben.

14 Unzulässige Nutzung

Der Auftraggeber darf die zur Verfügung gestellten technischen Ressourcen, Domains, Serverkapazitäten nicht für rechtswidrige oder strafbare Handlungen bzw. Inhalte nutzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aktivitäten, Inhalte bzw. Links auf derartige Inhalte:

  • Marken-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsverletzungen
  • Spam, unaufgeforderte Zusendung von Werbung
  • Verletzungen des Rechts am eigenen Bild
  • Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
  • gewaltverherrlichende Inhalte
  • pornografische / erotische Inhalte oder Angebote unter Verstoß gegen Jugendschutzbestimmungen
  • Aufforderungen zur Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen
  • Informationen oder Links zu illegalen Downloads, Cracks und sonstigen illegalen Inhalten bzw. Aktivitäten
  • beleidigende, entwürdigende oder geschäftsschädigende Äußerungen über Personen, Unternehmen, Behörden oder Institutionen in jeglicher Form
  • unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking), DDOS-Attacken;
  • Portscanning
  • Versendung von E-Mails an Dritte zu Werbezwecken ohne vorherige Zustimmung der Empfänger
  • das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern, sowie die Verbreitung von Viren
  • Handlungen, welche die technische Infrastruktur von livewelt, von Dritten oder die Daten / Performance anderer Auftraggeber beeinträchtigen können

15 Sperrung und Ausschluss

Bei einem Verstoß gegen Vertragsbedingungen bzw. Leistungsüberschreitungen ist livewelt berechtigt, dem Auftraggeber nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens je nach Sachlage mit oder ohne vorherige Verwarnung vorübergehend zu sperren oder von der weiteren Nutzung komplett auszuschließen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung des vereinbarten Entgelts in Verzug gerät. livewelt ist schon von Gesetzes wegen verpflichtet, rechtswidrige Inhalte zu löschen bzw. rechtswidrige Handlungen zu unterbinden, sobald livewelt Kenntnis von diesen erlangen.

16 Registrierung und Zugangsdaten

Der Auftraggeber ist verpflichtet, seine Daten bei der Registrierung vollständig und komplett anzugeben und diese auf dem aktuellen Stand zu halten. Werden unvollständige oder falsche Angaben gemacht bzw. diese nicht zeitnah aktualisiert, so ist livewelt berechtigt, den Nutzer nach Ausübung pflichtgemäßen Ermessens vorübergehend zu sperren oder auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Passwörter streng geheim zu halten und livewelt unverzüglich zu informieren, sobald er Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort bekannt ist.

17 Einsatz von Dritten/Subunternehmen

Der Agentur ist es gestattet, – ohne Einwilligung des Auftraggebers – zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen Dritte bzw. Subunternehmen einzusetzen. Die Agentur trägt dafür Sorge, dass die von ihr für die Leistungserbringung eingesetzten Personen ausreichend qualifiziert sind.

Sofern das Verhalten oder die Qualifikation der von der Agentur eingesetzten Personen nicht den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht, wird der Auftraggeber die Agentur hierüber unverzüglich informieren. Die Agentur wird unverzüglich geeignete Maßnahmen, die gegebenenfalls auch in einem Austausch der betreffenden Person bestehen können, ergreifen.

Die von der Agentur eingesetzten Personen treten in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber und unterliegen nicht dessen Weisungsbefugnis. Dies gilt insbesondere, soweit von der Agentur eingesetzte Personen, die Leistungen in den Räumen des Auftraggebers erbringen.

18 Hinweis auf EU-Online-Streitbeilegungsplattform

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Verbraucher für die Beilegung einer Streitigkeit nutzen können und auf der weitere Informationen zum Thema Streitschlichtung zu finden sind.

19 Außergerichtliche Streitbeilegung

We are neither obliged nor willing to participate in dispute resolution proceedings before a consumer arbitration board in the event of a dispute with a consumer.

20 Allgemeiner Hinweis zum Datenschutz

Soweit die Möglichkeit zur Eingabe personenbezogener Daten besteht, werden diese vertraulich und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften behandelt. Personenbezogene Daten werden nur erhoben und genutzt, soweit es für die inhaltliche Ausgestaltung oder Abwicklung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erforderlich ist. Der Auftraggeber kann jederzeit Auskunft über die von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen. Ferner kann er die Löschung der von ihm gespeicherten personenbezogenen Daten verlangen, sofern das Vertragsverhältnis vollständig abgewickelt ist und die Aufbewahrung der Daten nicht vorgeschrieben ist. Verbindungsdaten werden nach Vorgabe der datenschutzrechtlichen Vorschriften gespeichert. Es gelten ergänzend unsere besonderen Hinweise zum Datenschutz.

 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber livewelt Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden und soweit erforderlich oder notwendig auch an Dritte übermittelt werden dürfen. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung von Daten, die für die Anmeldung und/oder Änderung einer Internetdomain in Suchmaschinen, Katalogen und Listen notwendig sind, wobei diese im Anschluss veröffentlich werden können.

21 Schlussbestimmung

Alle personenbezogenen Daten, die von livewelt zur Abwicklung der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind gem. BDSG gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Auftraggeber erklärt seine Einwilligung zur Speicherung der Daten, die zur Abwicklung des Auftrags erforderlich sind.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu vereinbaren, die der wirtschaftlichen Zwecksetzung der Parteien am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

22 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Vertragspartner Kaufmann oder eine juristische Person oder ein Unternehmer im Sinne des §14 BGB ist der Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag Gütersloh. Der Auftraggeber kann livewelt unabhängig vom Streitwert nur beim Amtsgericht Gütersloh verklagen.