Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Unternehmen müssen jetzt handeln

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Unternehmen müssen jetzt handeln

Ab dem 28. Juni 2025 müssen Online-Shops im B2C-Bereich barrierefrei sein – das schreibt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor. livewelt unterstützt Unternehmen dabei, ihre E-Shops gesetzeskonform und zukunftssicher zu gestalten. Wer jetzt nicht handelt, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern auch den Verlust potenzieller Kunden.

„Das Thema Barrierefreiheit ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Unternehmen, die jetzt die richtigen Maßnahmen ergreifen, profitieren langfristig von einer größeren Reichweite und einer besseren User Experience“, erklärt Chris Güthues, Mitglied der Geschäftsführung und Digitalexperte von livewelt. „Zahlreiche Unternehmen stehen vor der drängenden Herausforderung, die neuen Anforderungen kurzfristig und vor allem zielgerichtet zu interpretieren. Wir helfen die richtigen Rückschlüsse zu ziehen und nachhaltige Lösungen für den E-Shop zu entwickeln, das Ganze effizient und kostenoptimiert.“

So müssen beispielsweise technische Voraussetzungen für Screenreader geschaffen werden, damit diese alle Inhalte der Website erfassen und interpretieren können. Ein Screenreader wandelt Texte in gesprochene oder tastbare Informationen um. Er liest den Inhalt auf dem Bildschirm vor und ermöglicht sehbehinderten Personen, digitale Inhalte lesen und navigieren zu können.

livewelt unterstützt Unternehmen nicht nur bei der Analyse der gesetzlichen Anforderungen, sondern bietet maßgeschneiderte Lösungen für die Umsetzung der Barrierefreiheit in E-Shops. Von der strategischen Beratung über UX-Optimierung bis hin zur technischen Umsetzung – livewelt begleitet seine Kunden mit langjähriger Expertise.

Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie um, die digitale Angebote für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich machen soll. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz wurde am 22. Juli 2021 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 28. Juli 2021 erstmals in Kraft. Die aktuelle Novelle sieht umfassende Anforderungen an E-Shops vor. Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht einhalten, drohen Abmahnungen, Bußgelder und in schweren Fällen sogar Vertriebsverbote.

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